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Bestattungshaus Kuhfuß-Lippert

Ihr Bestatter in Extertal & Bad Pyrmont

Wir möchten Ihnen gerne unser Unternehmen und unsere Arbeit vorstellen. Meine Frau Manuela, meine Tochter Imke und ich sind als qualifizierte Dienst­leister für Sie da – besonders aber als Menschen, die mit der Ausnahme­situation durch den Verlust eines geliebten Menschen ganz viel Erfahrung haben.

Wir erleben täglich, wie unter­schiedlich die Situationen sind, die Menschen zu uns führen. Unser Anspruch: jedem, der zu uns kommt, die best­mögliche Betreuung zu bieten. Sie sind bei uns gut aufgehoben und brauchen keine Scheu haben, Ihre Wünsche und Vorstellungen, aber auch Ängste und Sorgen auszusprechen.

Auf dieser Website finden Sie viele Informationen rund um die Themen Trauer, Abschied und Möglichkeiten die eigene Bestattungs­vorsorge zu regeln. Das persönliche Gespräch ist uns aber am liebsten. Deshalb möchten wir Sie einladen, mit Ihren Fragen und Anliegen jederzeit zu uns zu kommen. Wir sind gerne für Sie da und nehmen uns die Zeit, die Sie brauchen.

Dieter Lippert
Bestattungshaus Kuhfuß-Lippert

Unterschrift Dieter Lippert

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Für die eigene Bestattung vorsorgen

Haben Sie schon einmal überlegt, wie Ihre eigene Bestattung später einmal aussehen soll? In einer Bestattungs­vorsorge können Sie Ihre Bestattungs­wünsche vertraglich mit uns festhalten – und sogar die Finanzierung vorab sichern.

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Hilfe im Trauerfall – persönlich & digital

Wichtige Dinge im Trauerfall per Mausklick regeln, gemeinsam trauern und sich erinnern. All das ermöglichen wir Ihnen durch die praktischen Online-Services in unserem Kunden-Center. Zu jeder Zeit, bequem von zu Hause oder unterwegs.

Häufig gestellte Fragen

Was muss ich im Sterbefall tun?

Bei einem Sterbe­fall zu Hause rufen Sie bitte zunächst den Hausarzt oder den ärzt­lichen Bereit­schafts­dienst unter der Nummer 116 117 an. Dieser stellt den Tod fest und Sie erhalten einen Toten­schein (auch: Todes­beschei­nigung). Anschlie­ßend rufen Sie uns unter der Nummer 05262 / 3326 in Extertal, oder unter 05281 / 3883 in Bad Pyrmont an. Wir klären dann mit Ihnen die nächsten Schritte.

Bei einem Sterbe­fall im Kranken­haus, in einer Pflege­einrich­tung oder in einem Hospiz kümmert sich das dortige Personal darum, den Toten­schein einzu­holen und den Bestatter zu benach­richtigen. Als bestat­tungs­pflichtige Ange­hörige können Sie den Bestatter anschlie­ßend aber auch noch einmal wechseln – oder bereits im Vorwege uns vom Bestattungshaus Kuhfuß-Lippert als Bestatter Ihres Ver­trauens angeben.

Wie lange darf ein Verstorbener zu Hause bleiben?

In den meisten Bundes­länd­ern, so auch bei uns in NRW und Niedersachsen, sollte der Ver­stor­bene binnen 36 Stunden nach Fest­stel­lung des Todes in eine Leichen­halle oder zum Bestatter überführt werden. Möchten Sie sich mehr Zeit für die Ab­schied­nahme im Trauer­haus nehmen, besteht meist auch die Mög­lich­keit, eine Verlän­gerung dieser Frist zu bean­tragen. Gerne sind wir vom Bestattungshaus Kuhfuß-Lippert Ihnen dabei behilf­lich.

Wer bestimmt, welcher Bestatter meinen Angehörigen beerdigt?

Sofern zu Lebzeiten kein Vorsorge­vertrag mit einem be­stimmten Bestatter abge­schlossen wurde, können Sie als bestat­tungs­pflichtiger Ange­höriger einen Bestat­ter Ihrer Wahl beauf­tragen. Bei Unfall­tod informiert zu­nächst die Polizei einen Bestat­ter nach eigenem Ermes­sen. Ebenso wie beim Tod im Hospiz oder Kranken­haus, können Sie jedoch später noch einen Bestat­ter Ihrer Wahl beauf­tragen, den Ver­stor­benen zu sich zu über­führen und alle weiteren Schritte vorzu­nehmen. Und das völlig unab­hängig von Ihrem Wohnort oder dem Wohnsitz des Ver­stor­benen.

Was ist eine Bestattung „von Amts wegen“?

Eine Bestat­tung von Amts wegen, eine soge­nannte Ersatz­vor­nahme, wird durch­geführt, wenn innerhalb der Bestat­tungs­frist keine bestat­tungs­pflichtigen Ange­hörigen ausfindig gemacht werden können oder wenn diese die Übernahme der Bestat­tung ver­weigern. Die Bestat­tung wird dann vom Ord­nungs­amt beauf­tragt, wobei eine schlichte Ausfüh­rung ohne Extras gewählt wird. Werden zu einem späteren Zeit­punkt bestat­tungs­pflichtige Ange­hörige ermittelt, müssen diese die Kosten erstatten.

Welche Aufgaben übernimmt das Bestattungshaus Kuhfuß-Lippert für mich?

Als Ihr Bestat­ter beraten wir Sie zu allen Entschei­dungen rund um die Beer­digung, außer­dem über­führen wir den Verstor­benen, ver­sorgen ihn und betten ihn ein. Wir gestal­ten den Trauer­druck, schalten die Anzeige in den Zeitungen und über­nehmen die Organi­sation der Ab­schied­nahme, Trauer­feier und Beiset­zung samt aller Abspra­chen mit weiteren Dienst­leistern.

Die Leistungen vom Bestattungshaus Kuhfuß-Lippert im Überblick:

  • Ausführ­liche Beratung inklusive Kosten­voran­schlag
  • Organisation und Durch­führung von Trauer­feiern und Beiset­zungen in ganz Deut­schland
  • In- und Auslands­über­füh­rungen
  • Hygienische und kosme­tische Versor­gung der Verstor­benen
  • Breites Angebot an Särgen, Urnen, Bestat­tungs­wäsche und Zubehör
  • Termin­absprachen mit Kirchen, Fried­höfen und Dienst­leistern
  • Gestaltung der Trauer­feier inklusive Blumen, Deko­ration und Musik
  • Vermit­tlung von kirch­lichen und welt­lichen Trauer­rednern sowie von Floristen und Musikern
  • Organisation / Vermit­tlung des Trauer­kaffees
  • Vermitlung von Stein­metzen und Grab­pflege­diensten
  • Gestaltung und Druck von indivi­duellen Trauer­karten, Trauer­anzeigen und Dank­sagungen
  • Beurkundung des Sterbe­falls und sämt­liche Behörden­gänge
  • An- und Abmel­dungen bei Versicher­ungen, Renten­trägern, Ämtern und Dienst­leistern
  • Hilfe bei der Beschaf­fung sämt­licher Doku­mente
  • Antrag auf Renten­vorschuss­zahlung und Hinter­bliebenen­rente
  • Anträge für Versicher­ungs­leis­tungen
  • Umfassende Beratung zur Bestat­tungs­vorsorge
  • Abschluss von Treu­hand­verträgen zur Vor­sorge­finanzierung

Was passiert nach dem Tod mit den „digitalen Fußspuren“?

In Zeiten von sozi­alen Netz­werken, Online-Shopping, Multi­media-Diensten und virtu­ellen Konten darf eines nicht ver­gessen werden: der digitale Nach­lass, den ein Internet­nutzer seinen Hinter­bliebenen samt möglicher Gut­haben und Verbind­lich­keiten vererbt. Unser Bestattungshaus unter­stützt Sie auch hierbei und prüft, ob ein Account, eine Mitglied­schaft oder ein Vertrag mit dem Verstor­benen besteht. Dabei können Sie bestimmen, ob die ermit­telten Konten ge­kündigt oder auf Sie über­tragen werden. Social-Media-Profile können de­aktiviert oder, bei Face­book, in einen Gedenk-Modus gesetzt werden. Auch Gut­haben und andere Ver­mögens­werte können mit Hilfe des Bestat­ters ermittelt und auf Sie bezie­hungs­weise die Erben über­tragen werden. Jeglicher Zugriff durch Dritte wird damit ausge­schlossen.

Wie viel Zeit vergeht zwischen der Abholung des Verstorbenen und der Beisetzung?

Ab wann Ihr verstor­bener Ange­höriger beerdigt oder einge­äschert werden darf und bis wann dies geschehen sollte, ist in den Bestat­tungsge­setzen der Bundes­länder geregelt. In NRW kann die Bestattung frühestens 24 Stunden und spätestens 10 Tage nach Fest­stel­lung des Todes erfolgen. Für die Urnen­bei­set­zung nach einer Feuer­bestattung gilt eine Frist von 6 Wochen nach der Ein­äscher­ung. In Niedersachsen kann die Bestattung frühestens 48 Stunden und spätestens 8 Tage nach Fest­stel­lung des Todes erfolgen. Für die Urnen­bei­set­zung nach einer Feuer­bestattung gilt eine Frist von 1 Monat nach der Ein­äscher­ung. Unter Umständen können Ausnahmen erteilt werden, über die wir Sie gerne näher informieren.

Darf ich meinen verstorbenen Angehörigen berühren?

Ja, in der Regel ist es voll­kom­men unge­fährlich, einen Toten zu be­rühren. Nur wenn der Ver­storbene vor seinem Tod eine gefähr­liche, anste­ckende Krank­heit hatte, sodass Sie bereits zu Leb­zei­ten keinen direkten Kon­takt haben konnten, sollten Sie auch nach dem Tod von Be­rüh­run­gen absehen. Im Zwei­fel erkun­digen Sie sich in diesem Fall beim zuletzt be­han­deln­den Arzt. Wenn Sie sich jetzt fragen: Und was ist mit dem Lei­chen­gift? Keine Sorge, das gibt es gar nicht. Als „Leichen­gift“ werden fälsch­licher­weise die Ptomaine bezeichnet, die bei ein­setzen­der Verwe­sung frei­gesetzt werden. Sie sind verant­wortlich für den Leichen­ge­ruch, der bei einigen Verstor­benen auftritt, haben jedoch keine gesund­heitsge­fährden­de Wirkung.

Was ist Thanatopraxie?

Mit Tech­niken der Thanato­praxie, auch „Modern Em­balming“ oder „Ein­balsa­mie­rung“ genan­nt, ist es möglich, den Körper eines Ver­stor­benen zu kon­ser­vier­en, wenn er über einen läng­eren Zeit­raum auf­ge­bahrt werden soll oder sich die Beer­di­gung zum Bei­spiel auf­grund einer Über­füh­rung ins Aus­land ver­zö­gert. Durch eine thanato­prak­tische Ver­sor­gung kann auß­erdem das na­tür­liche Er­schei­nungs­bild des Ver­stor­benen wieder­herge­stellt werden, etwa wenn der Kör­per von langer Krank­heit oder schwer­en Ver­letz­ungen ge­zeich­net ist.

Warum ist eine thanatopraktische Versorgung hilfreich oder sogar notwendig?

Thanatopraxie schenkt den Hin­ter­blie­benen mehr Zeit zum Los­las­sen. Sie können sich zum Bei­spiel über den üb­lichen Zeit­raum hin­aus ganz in Ruhe von dem Ver­stor­benen ver­abschie­den. Durch die Wie­der­her­stel­lung seines natür­lichen Er­schein­ungs­bildes können die An­gehö­rigen ihn in guter Erin­nerung behal­ten. Darüber hinaus kann die Than­ato­praxie helfen, den Ver­lust anzu­neh­men und den Tod zu akzep­tieren. Was gerade dann wich­tig ist, wenn ein Mensch plötz­lich, bei­spiels­weise durch einen Un­fall, aus dem Leben geris­sen wurde. So ist Than­ato­praxie auch ein wich­tiger Schritt in der Trauer­verar­beitung. Zudem ist Than­ato­praxie die Vor­aus­set­zung für eine Aus­lands­über­führung im Flug­zeug.

Können im Bestattungshaus Kuhfuß-Lippert auch verstorbene Frauen von Frauen versorgt werden?

Ja, ob aus per­sön­lichen oder reli­gi­ösen Grün­den der Wunsch be­steht, dass eine Ver­stor­bene von einer Frau für die letzte Reise vor­berei­tet wird – es ist uns ein An­lie­gen, diesem Wunsch nach­zu­kommen.